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Einzeltherapie

Erwachsene, Kinder, Jugendliche

á 50 Minuten 100,00€

(bei in Anspruchnahme von Refundierung)

Familientherapie

á 90 Minuten 130,00€

Paartherapie

á 90 Minuten 130,00€

Sozialtarife sind nach Absprache möglich.

Eine Teilrefundierung durch die Krankenkassen ist möglich.

Bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist eine Absage kostenlos möglich.

Zu einem späteren Zeitpunkt wird das Honorar in Rechnung gestellt.

Schwerpunkte

Jedes individuelle Anliegen! Für eine Differenzierung habe ich einige mögliche Themen aufgelistet. Sollte Ihres nicht dabei sein, ist das kein Ausschlusskriterium - in einem Erstgespräch schauen wir, egal bei welcher Thematik, ob wir gut miteinander arbeiten können bzw. es probieren möchten!

  • Familien (Eltern-Kind Beziehungen, Paarbeziehungen, Geschwister, Generationen, alternative Familienformen)

  • Partnerschaft und soziale Beziehungen

  • Mutterschaft/Vaterschaft (Kinderwunsch, Erziehungsschwierigkeiten, etc.)

  • herausfordernde Zeiten (Umbrüche, Trennungen, berufliche Veränderungen, etc.)

  • schulische Herausforderungen und berufliche Orientierung

  • Stress/Burnout

  • Depression

  • Ängste

  • psychosomatische Symptome

  • Trennung und Trauer

  • Ernährung

Erstgespräch

Dieses dient einem ersten Kennenlernen. Sie entscheiden, ob Sie mit mir gerne zusammenarbeiten würden und ich bekomme ein erstes Gespür für Ihr Anliegen.

Am Ende entscheiden wir, ob wir gemeinsam weiter arbeiten möchten. Ein Erstgespräch ist unverbindlich, jedoch ein wichtiger Teil des therapeutischen Prozesses und wird daher wie jede weitere Therapieeinheit in Rechnung gestellt.

Dauer und Frequenz

So unterschiedlich wie wir Menschen sind, ist auch die Dauer und Frequenz einer Psychotherapie. Wir werden zu Beginn gemeinsam erarbeiten welche Anliegen Sie bearbeiten möchten und eine passende Frequenz (wöchentlich, zweiwöchentlich, unregelmäßig) wählen, welche sich im therapeutischen Prozess natürlich verändern kann. Wie lange eine Psychotherapie dauert ist sehr individuell - prinzipiell so kurz wie möglich und so lange wie Bedarf besteht.

Verschwiegenheit

Psychotherapeut*innen sind nach §15 Psychotherapiegesetz zur Verschwiegenheit über alle ihnen in ihrer Berufsausübung anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Dies gilt auch über den Abschluss der Psychotherapie hinaus.

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